Mogelei und Müll bei Verpackungen

Die Verbraucherzentrale Hamburg kürt zwölfmal im Jahr die „Mogelpackung des Monats“. Jetzt hat sie von  Verbrauchern die „Mogelpackung des Jahres 2015“ wählen lassen. Unrühmlicher Sieger wurde das Baby-Pflegemittel „Bebe Zartcreme“ von Johnson & Johnson, bei dem Verringerungen des Inhalts der Cremedöschen dazu genutzt wurden, den Preis um bis zu 84 Prozent zu erhöhen. Doch was sind Mogelpackungen überhaupt und wie erkennt man solche Verpackungen?

Was sind Mogelpackungen?

Eine Mogelpackung ist umgangssprachlich eine Verpackung, die eine größere Warenmenge vortäuscht, als darin enthalten ist. Um mehr Inhalt vorzugaukeln, haben solche Verpackungen doppelte Böden, dicke Wandungen oder übergroße Umkartons. Betroffen sind nicht nur Kosmetika und Lebensmittel, sondern beispielsweise auch Haushaltsreiniger und Waschmittel. Mit Hilfe von Mogelpackung können Hersteller auch über Preiserhöhungen hinwegtäuschen, indem sie beim selben Preis eine geringere Menge in die gleiche Verpackung füllen.

Mogelpackungen sind strafbar

Dabei sind Mogelpackungen nach deutschem Recht strafbar! Das Eichgesetz regelt nämlich, dass Verpackungen so gestaltet und gefüllt sein müssen, dass sie „keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist“. Im Gesetz steht aber leider nicht, wann genau eine Mogelpackung vorliegt. Es gibt lediglich eine Leitlinie, laut der nicht mehr als 30 Prozent Leerraum in der Packung sein darf. Aber nicht jede übergroße Verpackung ist verboten. So liegt keine Täuschung vor, wenn eine aufwändige Verpackung vom Kunden erwartet wird (wie bei Pralinen), zum Schutz der Ware notwendig ist (wie bei Elektrogeräten) oder technisch bei der Abfüllung erforderlich ist.

Wie erkennt man Mogelpackungen?

Die Verbraucherzentralen fordern eine Gesetzesänderung, wonach jede Verpackung bis zum Rand gefüllt werden muss. Ausnahmen sollen nur noch aus technischen Gründen erlaubt sein. Bis es soweit ist, vermeidet man Mogelpackungen mit einem Vergleich der Gewichts- und Preisangaben auf den Verpackungen und an den Regalen. An letzteren sind auch immer die Preise pro 100 Gramm bzw. pro Kilogramm zu finden, was einen direkten Preisvergleich verschiedener Produkte ermöglicht.

Sind wir selbst schuld?

Außerdem empfehlen die Verbraucherzentralen den Kunden, Mogelpackungen bei ihnen oder bei den Eichämtern zu melden. Nur wenn sich Verbraucher wehren, lässt sich der Trend zu immer neuen Mogelpackungen eindämmen. Doch häufig sind wir auch selbst schuld, dass es so viele unnötige Verpackungen gibt. Viele Kunden bevorzugen aufwändig verpackte Ware – wie eingeschweißte Bananen (die ja eine feste Schale haben) oder kleine, einzeln verpackte Schokoriegel (die wiederum in einer größeren Tüte stecken).

Müll und Verpackungen

Neben Mogelpackungen verursachen solche „Müllverpackungen“ ebenfalls unnötigen Abfall, den letztlich wir Kunden bezahlen müssen – über höhere Produktpreise und höhere Müllgebühren. Deshalb versuche ich nicht nur Mogelpackungen zu vermeiden, sondern grundsätzlich auch unnötig aufwändige „Müllverpackungen“. Kunden können solchen Müll übrigens auch einfach im Geschäft lassen, denn der Handel muss entsprechende Abfallbehälter für Verpackungen bereitstellen.

Lesen Sie dazu mehr: Kommt nicht in die Tüte!

Internet-Seiten über Mogel- und Müllverpackungen:
Verbraucherzentrale Hamburg: www.vzhh.de/
Stiftung Warentest: www.test.de/