In der vergangenen Woche hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das geltende Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen rechtens ist. Damit bleiben Starts und Landungen in Frankfurt zwischen 23 und 5 Uhr verboten – den Rest des Tages werden die Einwohner der umliegenden Gemeinden aber weiterhin vom Flugverkehr belärmt. Und an anderen Flughäfen können die Maschinen auch nachts weiter fliegen. Weiterlesen