Laut einer Studie des Instituts für Verkehrsforschung in Berlin stehen private Personenkraftwagen mehr als 95 Prozent der Zeit einfach nur herum. Und wenn ein Auto doch einmal unterwegs ist, dann sitzen darin im Durchschnitt weniger als eineinhalb Personen. Bei Fahrten zum oder vom Arbeitsplatz ist die Auslastung von PKW sogar noch geringer. Diese Zahlen machen deutlich, wie sinnvoll es ist, wenn sich mehrere Autofahrer zusammenschließen und Fahrgemeinschaften bilden.
Straßen, Umwelt und Geldbeutel entlasten
Ich selbst habe schon seit vielen Jahren kein eigenes Auto mehr und bewege mich stattdessen zu Fuß und per Fahrrad oder mit Bahn und Bus fort, aber gelegentlich auch mit Carsharing-Auto oder Taxi. Viele Menschen können oder wollen jedoch nicht auf ein eigenes Auto verzichten. Da können Fahrgemeinschaften eine sinnvolle Entlastung bringen, denn sie verringern die Staus auf unseren Straßen und schonen die Umwelt, weil weniger Abgase und Lärm entstehen. Gleichzeitig sparen die Teilnehmer auch Geld, weil die Kosten für den Sprit von den Insassen geteilt werden können.
Geselligkeit und Unterhaltung
Wenn sich die Fahrer mit ihren Autos abwechseln, sinkt außerdem die Abnutzung der Fahrzeuge samt Kosten für Reparaturen und Wartung. Für viele Teilnehmer an Fahrgemeinschaften ist das gesparte Geld aber gar nicht entscheidend. Sie freuen sich mehr darüber, dass sie nicht mehr allein unterwegs sind, neue Leute kennenlernen und während der Fahrt eine nette Unterhaltung haben.
Finanzamt und Versicherung
Aus Sicht des Finanzamts ist es egal, ob man auf dem Weg zur oder von der Arbeit bei einer Fahrgemeinschaft am Steuer sitzt oder auf dem Beifahrersitz. Alle Teilnehmer können über die Entfernungspauschale dieselben Werbungskosten steuerlich absetzen. Für eine Fahrgemeinschaft muss auch keine besondere Insassenversicherung abgeschlossen werden: Alle Mitfahrer sind über die KFZ-Haftpflichtversicherung mitversichert! Kommt es zu einem Unfall, dann übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die entstandenen Personen- und Sachschäden. Hat der Fahrer der Fahrgemeinschaft schuld, dann zahlt seine Haftpflichtversicherung an die Mitfahrer.
Gesetzliche Unfallversicherung
Auf dem Weg zur und von der Arbeit sind die Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft außerdem über den Arbeitgeber versichert. Das gilt sogar für Umwege, die man im Rahmen der Fahrgemeinschaft für Mitfahrer machen muss. Hier greift nämlich neben der normalen KFZ-Haftpflichtversicherung auch die gesetzliche Unfallversicherung, die die Kosten für Berufshilfe, Heilbehandlung und Sterbegeld oder Verletzten- und Hinterbliebenenrente trägt.
So findet man Mitfahrer
Die kleine Schwester der Fahrgemeinschaft ist die Mitfahrgelegenheit! Wer nicht regelmäßig, sondern nur manchmal einen Mitfahrer sucht oder bei jemandem mitfahren möchte, findet solche Leute über Mitfahrzentralen. (Diese vermitteln aber natürlich auch regelmäßige Fahrgemeinschaften.) Bei Mitfahrzentralen handelt es sich um Online-Portale im Internet, über die sich Fahrer und Mitfahrer für bestimmte Strecken finden können. Wer eine regelmäßige Fahrgemeinschaft gründen möchte, wird häufig auch am schwarzen Brett oder im Intranet seines Arbeitgebers fündig.
Lesen Sie dazu mehr: 20 Tipps für umweltfreundliche Mobilität