Draußen wird es wieder kalt und glatt! Der Winter bringt nicht nur Eis und Schnee mit sich, sondern für Mieter und Hauseigentümer auch die Verpflichtung, den Gehweg vor dem Haus verkehrssicher zu halten. Wenn für die Nacht Schnee angekündigt ist, stehe ich am nächsten Morgen immer eine Viertelstunde früher auf als sonst, um bei Bedarf zu räumen und zu streuen. Das geht auch ohne schädliches Streusalz auf umweltfreundliche Weise.
Verbotene Ware
In Bau- und Supermärkten stapeln sich zurzeit wieder eigentlich verbotene Produkte. Fast überall kann man nämlich problemlos kiloweise Streusalz kaufen. Dabei ist der Einsatz solcher Auftausalze in den meisten Städten und Gemeinden grundsätzlich verboten (siehe Link am Ende dieses Artikels). In einigen Kommunen dürfen in besonders gefährlichen Situationen an bestimmten Stellen ausnahmsweise geringe Mengen Streusalz gestreut werden – etwa bei Eisregen auf Steigungen oder Treppen.
Streusalz schadet der Umwelt
Wer dennoch Streusalz einsetzt begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen belegt werden. Die Stadt Berlin beispielsweise sieht Strafen von bis zu 50.000 Euro vor, bei uns sind es immerhin 500 Euro. Das strenge Verbot von Streusalz hat gute Gründe: Zum einen ist das Salz für Bäume und andere Pflanzen giftig und lässt sie absterben. Und zum anderen kann es ins Grundwasser eindringen oder in Bäche, Flüsse und Seen gespült werden, wodurch unser Trinkwasser gefährdet oder Fische vergiftet werden. Darüber hinaus führt Streusalz an Autos, Erdkabeln, Rohren und Zäunen zu Rostschäden.
Verkehrssicherheit ist Pflicht
Trotz des Streusalzverbots müssen Mieter und Hausbesitzer natürlich dafür sorgen, dass die Gehwege auch bei Glätte und Schnee verkehrssicher sind. Wenn Passanten ausrutschen und sich verletzen, können diese Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern. Wenn man selbst nicht räumen kann oder will (zum Beispiel, weil man arbeiten muss, krank ist oder verreisen will), muss man einen professionellen Winterdienst beauftragen oder Nachbarn um Hilfe bitten.
Richtig räumen
In unserer Stadt muss die sogenannte „Schneeräum- und Streupflicht“ an Werktagen zwischen 7 und 21 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 20 Uhr erfüllt werden. Dabei kann man sich viel Mühe ersparen, wenn man richtig räumt. So sollte man frischen Schnee nicht mit einer Schneeschaufel auch noch festschaben, sondern einfach mit einem Besen wegfegen. Bereits festgetretenen Schnee oder Eis entfernt man am besten mit einem Spaten. Eine Schneeschaufel braucht man nur, wenn der Schnee so hoch liegt, dass man ihn auch mit dem Spaten nicht mehr wegschippen kann.
Richtig streuen
Meist bekommt man den Gehweg schon mit einem Besen so sauber, dass man gar nicht mehr streuen muss. Falls der Weg trotzdem noch rutschig ist, sollte man mit Sand oder Split streuen, notfalls gehen auch Asche oder Holzspäne. Wir haben uns schon im Herbst einen ausreichenden Vorrat an Streugut zugelegen, weil das bei Wintereinbruch knapp werden kann. Streusalz ist wie bereits beschrieben grundsätzlich verboten. Falls ihre Stadt oder Gemeinde es in besonderen Ausnahmen aber dennoch erlaubt, dann reicht eine sehr, sehr geringe Menge – nämlich ein Teelöffel pro Quadratmeter!
Lesen Sie dazu mehr: Mit dem Rad im Winter unterwegs